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   FG Hamburg, 02.10.1997 - I 140/97   

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https://dejure.org/1997,10227
FG Hamburg, 02.10.1997 - I 140/97 (https://dejure.org/1997,10227)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.1997 - I 140/97 (https://dejure.org/1997,10227)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - I 140/97 (https://dejure.org/1997,10227)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 66 Abs. 3
    Rückwirkende Auszahlung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Auszahlung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückwirkende Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld; Zeitraum der rückwirkenden Zahlung von Kindergeld vor Antragsstellung; Rückzahlungspflicht von geleistetem Kindergeld bei Überschreitung des Grenzbetrags entgegen der Prognose

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.07.1997 - VI R 121/90

    Der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1987 ist

    Auszug aus FG Hamburg, 02.10.1997 - I 140/97
    Diese Überzeugung hat der Senat aber insbesondere angesichts der seit langem bestehenden, nicht erst durch das Jahressteuergesetz 1996 aufgenommenen Beschränkung der Rückwirkung von Kindergeldanträgen nicht gewinnen können (vgl. insoweit zur Vorlagepflicht beim Bundesverfassungsgericht auch BFH-Urteile vom 22.7.1997 VI R 121/90 und VI R 147/90, Pressemitteilung des BFH Nr. 13 vom 25.9.1997).
  • BFH, 22.07.1997 - VI R 147/90

    Der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1988 ist

    Auszug aus FG Hamburg, 02.10.1997 - I 140/97
    Diese Überzeugung hat der Senat aber insbesondere angesichts der seit langem bestehenden, nicht erst durch das Jahressteuergesetz 1996 aufgenommenen Beschränkung der Rückwirkung von Kindergeldanträgen nicht gewinnen können (vgl. insoweit zur Vorlagepflicht beim Bundesverfassungsgericht auch BFH-Urteile vom 22.7.1997 VI R 121/90 und VI R 147/90, Pressemitteilung des BFH Nr. 13 vom 25.9.1997).
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